Noch grün hinter den Ohren? Komm in unser Team und wir machen Dich fit für Deine Zukunft!
Bei uns kannst Du Dein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren!
Wir möchten unseren Freiwilligen einen umfassenden Eindruck in unsere vielfältige Arbeit sowie erste pädagogische Grundkenntnisse vermitteln. Ein Freiwilliges Soziales Jahr ist in unserer integrativen Kindertagesstätte, im Heilpädagogischen Kindergarten, in der Helga-Leinung-Schule, im Wohnverbund oder im Vördewerk möglich.
Wir passen zu DIR, weil DU:
- ein spannendes Arbeitsfeld kennenlernen kannst
- eine sinnstiftende und vielseitige Tätigkeit übernimmst
- Dich innerhalb der Arbeitszeit weiterentwickeln und fortbilden kannst
- von uns ein Taschengeld, inklusive Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung bekommst
- 2,5 Tage Urlaub pro Dienstmonat hast
- deine Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Einsatzstelle übernommen werden
- weiterhin Anspruch auf Dein Kindergeld hast
- jederzeit Unterstützung von erfahrenen Kolleg:Innen und einen vielseitigen Einblick in die Arbeit bekommst
Wir suchen DICH, weil DU:
- für ein FSJ zwischen 16 und 26 Jahren alt bist
- für ein BFD mind. 16 Jahre alt bist
- Spaß an der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen hast
- motiviert und engagiert bist
- ein Teamplayer bist
Dein Aufgabenbereich passt zu DIR, weil DU:
- Freude an abwechslungsreichen Aufgaben und Tätigkeiten hast
- Lust hast unsere Klient:innen durch den Alltag zu begleiten
- Deine Kolleg:innen bei den täglichen pädagogischen Aufgaben und Herausforderungen unterstützt
- auch bei pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützt und sie übernimmst
Du bist noch nicht mobil? Kein Problem. Wir haben durch unseren vielen Einrichtungen und Kooperationen viele Standorte, an denen wir Dich einsetzen können. (ZB. Bremervörde, Hesedorf Basdahl, Gnarrenburg, Heeslingen, Karlshöfen, Klein Meckelsen, Selsingen, Rhade, Zeven). Sprich uns einfach an.
Hinweis: Für die Lebenshilfe Bremervörde/ Zeven gGmbH gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach §20 (Masernschutzimpfung) des Infektionsschutzgesetzes. Wir dürfen daher nur Mitarbeiter:innen beschäftigen, die uns einen vollständigen Impfschutz nachweisen können.